Funktionärstagung Flachgau am 12.11.2022

Autor: Bernd Meierhofer
Teilnehmer von unserer Ortsgruppe: Robert Hertscheg, Bernd Meierhofer

Begrüßung

Kurze Begrüßung durch den neuen Gauobmann Andreas Brieger. Andreas betont, dass er die Jugendarbeit und die Zusammenarbeit zwischen den Ortsgruppen fördern will.

Neues vom Landesverband

Danach setzt der Obmann des Landesverbands Willi Kastenauer mit seiner Präsentation fort. Seine Präsentation enthielt die nachfolgenden, für alle Mitglieder relevanten Punkte. Jene Punkte, welche nur die Funktionäre für die Zusammenarbeit mit dem Landesverband betreffen, wurden in diesem Protokoll bewusst ausgelassen.

ad Statuten Neu
Die Bezeichnung ist nicht mehr Landesverein, sondern Landesverband für Imkerei und Bienenzucht in Salzburg
Es gibt zukünftig die Unterscheidung zw. Zweigstellen und Zweigvereinen. Zweigvereine sind eigenständige Vereine. Unsere Ortsgruppe ist die erste Ortsgruppe die diese Umwandlung zum Zweigverein vollzieht. Andere Ortsgruppen haben aber auch ihr Interesse bekundet. Als Vorteil eines Zweigvereins wird vor allem das eigene Bankkonto genannt.

ad Rückmeldung durch die Zweigvereine bzw. Ortsgruppen
Die Rückmeldungen sind oft sehr ungenau. Insbesondere E-Mailadressen werden meist sehr unleserlich geschrieben. Wichtig ist auch die richtige Angabe der Völkerzahlen. Falsche Völkerzahlen können bei einem Versicherungsfall zu einem Problem werden

ad Mitgliedsbeitrag
Die Beiträge aller Mitglieder einer Ortsgruppe müssen bis zum 31.5.2023 auf das Konto des Landesverbands eingezahlt sein.
Anmerkung: Somit ist wichtig, dass unsere Mitglieder ihre Beiträge bereits frühzeitig am Jahresanfang bezahlen.

ad Verbandsnachrichten in der Zeitschrift „Biene Aktuell“
Wenn jemand einen Artikel in der Zeitschrift „Biene Aktuell“ unter Landesverband Salzburg veröffentlichen will, muss Sie/Er diesen an info@imkerhof-salzburg.at schicken.
Anmerkung: Es wäre natürlich auch wünschenswert, wenn solche Artikel mit der Ortsgruppe abgestimmt werden 😉

ad Versicherung
a) Formulare richtig ausfüllen
b) Alle notwendigen Bestätigungen, in letzter Zeit werden die Schadensfälle oft, ohne die nötigen Bestätigungen direkt an die Versicherung geschickt. Dies führt nur zu unnötigen Verzögerungen bei der Auszahlung.
c) Bei Schadensfällen über € 1000.- Bestätigung durch eine-einen Sachverständigen für Bienenkrankheiten
d) bei Faulbrutfällen werden maximal 10 Völker entschädigt, ebenso bei Völker die saniert werden müssen.(je saniertes Volk gibt es € 50,00.-)
e) Bienenhütten müssen extra versichert sein.

ad VIS Meldungen
Stichtage sind der 30.04. und 31.10. Die Eingaben können aber erst am Folgetag durchgeführt werden. Man hat dann bis 30.06. bzw. 31.12. Zeit dies zu erledigen.

ad Kleingeräteförderung
Die Förderung ändert sich 2023. Gemäß vorliegendem Entwurf müssen die förderbaren Kosten des Gesamtinvestitionsvolumens mindestens 1.000 € netto betragen.  Das förderfähige Gesamtvolumen darf maximal 18.000 € netto betragen.
Es kann pro Förderperiode einmal eingereicht werden.
Der Förderwerber muss zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich mind. 5 Völker bewirtschaften.
Die Zuschüsse steigen, falls der Förderwerber biologisch arbeitet. Die Teilnahme am Programm „Qualitätsprogramm Biene Österreich“ oder am Programm „Österreichischen Bienengesundheitsprogramm 2016“ ist erforderlich.
Die förderbaren Kleingeräte sind in einer eigenen Liste beschrieben.

ad Neueinsteigerförderung

  • Grundkurs im Ausmaß von 24 Bildungseinheiten notwendig
    Bei biologischer Bienenhaltung ist ein zusätzlicher Kurs über biologische Bienenhaltung im Ausmaß von 8 Bildungseinheiten notwendig.
    Der Förderbetrag beträgt 70-80% des festgelegten kalkulierten förderbaren Pauschalbetrages für das jeweilige Neueinsteigerpaket
  • 5 Völker über einen Zeitraum von 2 Kalenderjahre (Nachweis über VIS)
  • Nicht älter als 50 Jahre
  • Nicht länger als 24 Monate Mitglied bei einer in der Imkerei tätigen Organisation
  • Ankauf von 5 neuen Magazinbeuten (Zander, Einheitsmaß, Flachzarge, Breitwabe, Langstroth, Dadant, Zadant)
  • Ankauf von 5 Kunstschwärmen
  • Ankauf von 5 Reinzuchtköniginnen (Reinzucht = inkl. Leistungsprüfung der Zuchtvölker)

ad Bienenschwärme
Gemäß §384 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch aus dem Jahre 1812 dürfen Bienenschwärme auf fremden Grund verfolgt werden

ad Mitgliederstand
2739 Imker sind im Bundesland Salzburg Stand 19.10.2022 gemeldet. Leider hören viele Imker nach kurzer Zeit wieder auf. Hier müssen wir uns im Verein die Frage stellen, ob wir Interessierte und Neueinsteiger auch wirklich optimal unterstützen und betreuen.

Leider weichen die an das VIS und die an den Landesverband gemeldeten Völkerzahlen stark voneinander ab.

ad Biene Aktuell
Der Bezug der Zeitschrift „Biene Aktuell“ ist in Salzburg obligatorisch und somit Bestandteil des Pakets vom Landesverband. Die Zeitschrift kostet somit nur 19,90 € / Jahr. Bei einem Einzelbezug kostet die Zeitschrift 6-8 € mehr.

ad Honigkennzeichnung
Die Bezeichnung „Bienenhonig“ ist nicht mehr erlaubt. Es wurde eine Übergangsfrist bis 2025 festgelegt. Derzeit gibt es Probleme bei der Bezeichnung von Blatthonigen, da die Kunden bei Blatthonigen stets dunkle, malzige Honige erwarten und dies nicht immer der Fall ist.

Am Ende der Veranstaltung berichtete Andreas Brandl kurz über Neuerungen bei der Förderung für Bio-Imker:

  • Der Wachsankauf wird mit 45 €/Volk gefördert
  • Förderungen sind zukünftig auch ohne eigene Flächen möglich
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