„Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.“

(Albert Einstein)

VIS-Meldeverpflichtung April-Stichtag

Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienen­stöcke ins VIS eingetragen werden. Es sind folgende Stichtage zu beachten: 30. April, diese Angabe muss bis spätestens 30. Juni im VIS eingetragen werden, und 31. Oktober, diese Angabe muss bis spätestens 31. Dezember im VIS eingetragen werden. Die gänzliche Aufgabeder Bienenhaltung ist bis längstens zum 1. April des Folgejahres im VIS […]

VIS-Meldeverpflichtung Oktober-Stichtag

Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienen­stöcke ins VIS eingetragen werden. Es sind folgende Stichtage zu beachten: 30. April, diese Angabe muss bis spätestens 30. Juni im VIS eingetragen werden, und 31. Oktober, diese Angabe muss bis spätestens 31. Dezember im VIS eingetragen werden. Die gänzliche Aufgabeder Bienenhaltung ist bis längstens zum 1. April des Folgejahres im VIS […]