VIS-Meldeverpflichtung Oktober-Stichtag
Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienenstöcke ins Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) eingetragen werden. Es sind folgende Stichtage zu beachten: 30. April, diese Angabe muss bis spätestens 30. Juni im VIS eingetragen werden, und 31. Oktober, diese Angabe muss bis spätestens 31. Dezember im VIS eingetragen werden. Die gänzliche Aufgabe der Bienenhaltung ist bis längstens zum 1. April des […]