VIS-Meldeverpflichtung April-Stichtag
Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienenstöcke ins VIS eingetragen werden. Es sind folgende Stichtage zu beachten: 30. April, diese Angabe muss bis spätestens 30. Juni im VIS eingetragen werden, und 31. Oktober, diese Angabe muss bis spätestens 31. Dezember im VIS eingetragen werden. Die gänzliche Aufgabeder Bienenhaltung ist bis längstens zum 1. April des Folgejahres im VIS […]