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VIS-Meldeverpflichtung Oktober-Stichtag

Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienen­stöcke ins VIS eingetragen werden.

Es sind folgende Stichtage zu beachten:

  • 30. April, diese Angabe muss bis spätestens 30. Juni im VIS eingetragen werden, und
  • 31. Oktober, diese Angabe muss bis spätestens 31. Dezember im VIS eingetragen werden.

Die gänzliche Aufgabeder Bienenhaltung ist bis längstens zum 1. April des Folgejahres im VIS einzutragen

Details siehe: Meldepflichten (statistik.at)

Die Einmeldung erfolgt über das Statistik Austria Portal.