Du willst Mitglied in unserem Verein werden?
Du bist nie zu alt, um einen neuen Traum zu träumen. (C. S. Lewis)
Dann bist du bei uns absolut an der richtigen Stelle! Wir würden uns sehr freuen, Dich als neues Mitglied im Verein begrüßen zu dürfen!
Es ist wichtig, dass Imker neben der vorgeschriebenen Meldung an das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) auch Mitglieder der örtlichen Ortsgruppe sind bzw. mit der örtlichen Ortsgruppe in Kontakt stehen. Nur so können Behandlungsmaßnahmen im Umkreis der Ortsgruppen ausreichend abgestimmt und koordiniert werden. Alle Imker mit Bienenvölkern sollten ihre Bienenvölker über die Versicherung des Landesverbands versichern. Diese Versicherung deckt etwaige Sturmschäden sowie Schäden bei Ausbrüchen von Bienenkrankheiten ab.
Mitglied können alle natürlichen und juristischen Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften werden.
Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder bekennen sich zu den Statuten des Vereins und beteiligen sich aktiv an der Vereinsarbeit. Den ordentlichen Mitgliedern steht das Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung des Vereins und in der Gauversammlung des Landesverbandes zu.
Außerordentliche Mitglieder
Mitglieder, welche dem Verein besonderes Interesse entgegenbringen und den Verein fördern und unterstützen. Außerordentliche Mitglieder können unter anderem Imker aus anderen Ortsgruppen, anderen Bundesländern, etc. sein. Zur Vereinfachung – insbesondere beim Wahlrecht – werden rechtsfähige Personengesellschaften derzeit nur als außerordentliche Mitglieder aufgenommen.
Ehrenmitglieder
Mitglieder, welche aufgrund besonderer Verdienste um den Verein oder langjähriger Mitgliedschaft vom Verein zu Ehrenmitgliedern ernannt wurden. Ehrenmitglieder und Jugendliche (unter 18 Jahren) sind von den Beiträgen befreit.
Bitte sende uns deine Kontaktdaten, die gewünschte Art der Mitgliedschaft und deine derzeitige Anzahl an Bienenvölkern (sofern vorhanden) über das Kontaktformular. Wir melden uns bei dir und bereiten alles für eine Mitgliedschaft vor.
Zwischenzeitlich kannst du schon diese beiden Formulare ausfüllen:
Bitte die beiden Formulare ausfüllen und unterschrieben an uns retour senden!
In unserem Verein sind Jungimker unter 18 Jahren sowie Ehrenmitglieder von sämtlichen Mitgliedsbeiträgen befreit.
Die an den Landesverband zu bezahlenden Beiträge werden von unserem Verein an den Landesverband überwiesen. Daher alle Beiträge bitte immer nur auf unser Vereinskonto einzahlen. Direkte Zahlungen an den Landesverband erschweren in Folge nur die Gesamtabrechnung mit dem Landesverband.
Alle Vereinsmitglieder werden gebeten alle Beiträge bereits Anfang des Jahres (im Jänner) auf das Konto des Vereins zu überweisen.
Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag des Vereins können sich folgende jährliche Zusatzkosten aus den Zahlungen an den Landesverband ergeben:
Bienenpaket-Landesverband (bis 50 Völker) = Salzburger Landesverband (14,50 €) + Österreichischer Imkerbund (8,00 €) + Versicherung (10,00 €) + Zeitschrift „Bienen aktuell“ (22,10 €) = 54,60 €
Die Abgabe an den Österreichischen Imkerbund erhöht sich 2026 von bisher 5,00 € auf 8,00 €
Der erste Versicherungsblock für 50 Völker kostet 10,00 €. Jeder weitere Block zu je 50 Völkern kostet jeweils 15,00 €.
Die Jahresgebühr für die monatlich erscheinende Zeitschrift „Bienen aktuell“ beträgt 22,10 €. Falls die Zeitschrift nicht gewünscht wird, kann dieser Betrag abgezogen werden. Ein bestehendes Abo der Zeitschrift kann immer nur bis spätestens 30.9 des Jahres für das kommende Jahr beim Büro des Landesverbandes (E-Mail: landesverband@imkerhof-salzburg.at) storniert werden.
Mindestpaket-Landesverband (bis 50 Völker – keine Zeitschrift) = Salzburger Landesverband (14,50 €) + Österreichischer Imkerbund (8,00 €) + Versicherung (10,00 €) = 32,50 €
Jungimker unter 18 Jahren bezahlen 10,00 € pro Jahr für das Bienenpaket beim Landesverband.
Es steht allen Mitgliedern frei, auch ohne Bienen bzw. Bienen mit einer Versicherung über eine andere Vereinsmitgliedschaft, zusätzlich auch beim Landesverband als Mitglied unseres Vereins gemeldet zu sein. Dies könnte auch auf Partnerschaften zutreffen, wo beide Partner ordentliche Mitglieder in unserem Verein und im Landesverband sein wollen. In solchen Fällen ist dann das Mindestpaket des Landesverbands von 32,50 € pro Person zu bezahlen. Nur Mitglieder beim Landesverband kommen auch in den Genuss der Unterstützungen seitens des Landesverbandes (Vergünstigungen, Ehrungen etc.).
Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, einmalig mindestens einen Genossenschaftsanteil der Salzburger Imkergenossenschaft reg.Gen.m.b.H. zu erwerben. Es können auch mehrere Genossenschaftsanteile erworben werden. Bei mehr als 10 Genossenschaftsanteilen ist aber die Zustimmung der Imkergenossenschaft erforderlich.
Genossenschaftsanteile können auch übernommen werden (z.B.: vom Vater oder Großvater). Wenn ein Neumitglied Anteile von jemandem übernimmt, bitte dies auf der Beitrittserklärung vermerken.
| Vereinsmitglied (Einzelperson) mit weniger als 50 Bienenstöcken | Ehepaar mit weniger als 50 Bienenstöcken (2 x Vereinsmitglied + 1 x Bienenpaket) | Mitglied (keine Bienen oder Bienen über eine andere Vereinsmitgliedschaft versichert) | |
| Mitgliedsbeitrag | 8,00 € | 16,00 € | 8,00 € |
| Landesverband Bienenpaket | 54,60 € | 54,60 € | |
| Summe | 62,60 € | 70,60 € | 8,00 € |
| Vereinsmitglied (Einzelperson) mit weniger als 50 Bienenstöcken | Ehepaar mit weniger als 50 Bienenstöcken (2 x Vereinsmitglied + 1 x Bienenpaket) | Mitglied (keine Bienen oder Bienen über eine andere Vereinsmitgliedschaft versichert) | |
| Mitgliedsbeitrag | 8,00 € | 16,00 € | 8,00 € |
| Landesverband Bienenpaket | 54,60 € | 54,60 € | |
| Ein Anteil an der Genossenschaft | 4,00 € | 4,00 € | |
| Summe | 66,60 € | 74,60 € | 8,00 € |
Bitte alle Zahlungen auf das Vereinskonto überweisen oder bei einer Jahreshauptversammlung direkt bei unserem Kassier einbezahlen.
Achtung: Bitte keine direkten Überweisungen an den Landesverband durchführen! Sämtliche Beitragszahlungen an den Landesverband werden von unserem Verein über das Vereinskonto durchgeführt.
Änderung ab 2026: Die Beiträge von Neumitgliedern werden im Beitrittsjahr vom Landesverband selbst eingehoben. In den Folgejahren übernimmt unser Verein die Zahlungen an den Landesverband.
Zahlungen an den Verein können direkt auf das Vereinskonto bei der HYPO-Bank Salzburg überwiesen werden:
Als Vereinsmitglied fügen wir dich gerne zu unserer WhatsApp-Community mit diversen WhatsApp-Gruppen hinzu.
Wir freuen uns auch, dich als Follower auf unserem Instagram-Account (https://www.instagram.com/imker.aigen/) oder WhatsApp-Broadcast-Kanal „Imkerverein Salzburg Aigen“ begrüßen zu dürfen.
Wir helfen uns gegenseitig im Verein. Imker-Neulingen stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite. Auf Wunsch der Imker-Neulinge wird ihnen auch gerne ein erfahrener Imker als Imker-Pate zur Seite stehen.
Imker-Neulinge sollten zunächst einen Imker-Einsteigerkurs besuchen. Einsteigerkurse werden beim Imkerhof Salzburg angeboten. In Folge sollte auch ein Varroa- und Hygiene-Seminar besucht werden.
Sobald die ersten Bienenstöcke aufgestellt werden sollen, ist auch eine Registrierung im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) erforderlich.
Ansuchen um eine LFBIS / VIS Betriebsnummer für Tierhalter
Die ausgestellte VIS-Nummer muss dann auch gut sichtbar am Bienenstandort angebracht werden. Im VIS müssen Bienenstandorte innerhalb von 30 Tagen nach Übermittlung der VIS Zugriffsberechtigungen eingetragen werden.
Achtung: beim Aufstellen der Bienenstöcke sind auch die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten (siehe: Salzburger Bienenwirtschaftsgesetz)
Du hast keine Bienen mehr und möchtest deine Mitgliedschaft bei der Salzburger Imkergenossenschaft, beim Salzburger Landesverband (inkl. Österreichischer Imker Bund, Versicherung und Zeitschrift „Bienen aktuell“) und möglicherweise auch bei unserem Verein kündigen ? Das ist natürlich sehr schade! Bitte beachte aber, dass für den Landesverband und die Imkergenossenschaft folgende Austrittsregeln gelten:
Austrittsregel Imkergenossenschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Jahresende unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist erfolgen.
Austrittsregel Landesverband
Eine Kündigung wird jeweils mit dem Jahresletzten des betroffenen Kalenderjahres wirksam.
Der Austritt aus dem Landesverband und der Imkergenossenschaft sollte daher immer bis zum Jahresende (letzter möglicher Meldetermin ist der 30.11. des jeweiligen Jahres) erfolgen, um unnötige Zahlungen zu vermeiden!
Der Landesverband stellt dafür seit 2024 auch ein spezielles Austrittsformular zur Verfügung.
Du kannst aber gerne weiterhin Mitglied in unserem Verein bleiben. Der reine Vereinsbeitrag ist sehr gering. Sollte unsere Vereinsmitgliedschaft aber auch nicht mehr gewünscht sein, ist ein Austritt aus unserem Verein auch während des Jahres möglich.
Wer die Zeitschrift „Bienen aktuell“ auch ohne Mitgliedschaft im Salzburger Landesverband beziehen möchte, kann dies über ein Direktabonnement bei der Landwirt Agrarmedien GmbH tun.
Unser Verein wächst und wächst. Dies freut uns sehr! Du wirst sehen, nach ein paar Jahren als Imker siehst du die Natur mit ganz anderen Augen.