
Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienenstöcke ins Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) eingetragen werden.
Es sind folgende Stichtage zu beachten:
- 30. April, diese Angabe muss bis spätestens 30. Juni im VIS eingetragen werden, und
- 31. Oktober, diese Angabe muss bis spätestens 31. Dezember im VIS eingetragen werden.
Die gänzliche Aufgabe der Bienenhaltung ist bis längstens zum 1. April des Folgejahres im VIS einzutragen
Details siehe: Meldepflichten (statistik.at)
Die Einmeldung erfolgt über das Statistik Austria Portal.