Stellungnahme zur geplanten Novelle des Salzburger Naturschutzgesetzes

Mager- und Trockenwiesen sind wichtig für die Erhaltung der Artenvielfalt und die Gesundheit unserer Bienen und müssen deshalb geschützt werden!

Wir brauchen die Landesumweltanwaltschaft (LUA)

Als Imkerverein Salzburg Aigen (aktuell 77 Mitglieder) sind wir sehr besorgt über die von der Salzburger Landesregierung geplante Novellierung des Salzburger Naturschutzgesetzes.  Diese sieht eine gravierende Entmachtung der Landesumweltanwaltschaft (LUA) vor.  Wir sehen die LUA als unabhängige Einrichtung, welche sich um die Lösung von Umweltproblemen kümmert und als kompetenter Partner für Politik, Verwaltung, Bürgerinitiativen und Projektwerber zur Verfügung steht. Das ist sicherlich kein leichtes Unterfangen. Der Wunsch nach schnelleren Genehmigungsverfahren für Projekte zum Ausbau erneuerbarer Energien ist für uns nachvollziehbar. Dies darf jedoch nicht überstürzt und ohne die notwendige Prüfung der Auswirkungen auf unsere wertvolle Natur geschehen. Dafür ist die LUA eigentlich unverzichtbar.

Mager- und Trockenstandorte müssen geschützt werden und geschützt bleiben

Als Imker schmerzen uns die geplanten Änderungen im Gesetz bzgl. der Mager- und  Trockenstandorte besonders. Nährstoffarme Wiesen, welche höchstens zwei Mal im Jahr gemäht werden, zählen zu den wertvollsten und artenreichsten Grünlandlebensräumen überhaupt. Sie sind durch eine jahrhundertelange Bewirtschaftung im ausgewogenen Mischungsverhältnis Mensch und  Natur entstanden. Hier einen Zusatz im Gesetz anzubringen, dass diese nur dann als Mager- oder  Trockenstandort eingestuft werden dürfen, wenn diese die notwendige Anzahl von 75% der üblichen Pflanzenarten aufweisen, zeigt eigentlich, dass es diesen Wiesen zukünftig an den Kragen gehen wird. Richtig wäre jedoch, den Landwirten eine Betriebsweise und Kostenstrukturen zu ermöglichen, die solche Lebensräume nachhaltig schützt. In Gebieten, in denen Magerwiesen bereits verschwunden sind (intensiv genutzte Löwenzahnwiesen), füttern Imker ihre Bienen bereits mit Pollenersatzstoffen, um die notwendige Eiweißversorgung ihrer Bienen über das Jahr sicherzustellen. Bienen benötigen für ihre Gesundheit eine möglichst abwechslungsreiche Pollenversorgung und Wildbienen sind sogar oftmals komplett von einzelnen Pflanzen abhängig, um überleben zu können. Hier kann also jedes Pflänzchen für den Fortbestand einer Art überlebensnotwendig sein. Eine 75% Schwelle für Zeigerpflanzen festzulegen, ist daher ein Versuch, etwas zu vereinfachen, was in Zeiten des zunehmenden Artensterbens aber nicht vereinfacht werden darf.

Appell an die Salzburger Landesregierung

Wir appellieren daher an die Salzburger Landesregierung, die geplanten Änderungen des Salzburger Naturschutzgesetzes zu überdenken bzw. fallen zu lassen. Statt einer Schwächung der LUA treten wir für eine klare Stärkung der LUA ein. Gerade in Zeiten, in denen die EU das Renaturierungsgesetz beschlossen hat, würde der LUA eigentlich eine noch wichtigere Rolle zukommen.

Ohne gesunde Bienen keine ausreichende Bestäubung

Aus Sicht der Imker geht es hier klar um die Gesundheit unserer Bienen. Nur wenn die Bienen gesund sind, kann die Bestäubungsleistung unserer Bienen aufrechterhalten werden.

Hinweis

Zu diesem Thema wurde auch die Petition „Unsere Natur braucht Schutz“ des Alpenvereins Landesverband Salzburg, des Naturschutzbundes Salzburg, der Naturfreunde Landesorganisation Salzburg und des Umweltdachverbands eingereicht.

>Petition im Download-Bereich des Alpenvereins Salzburg<

Update vom 01.10.2024

Der folgende Leserbrief wurde heute im Lokalteil der Salzburger Nachrichten veröffentlicht:

LUA-Beschränkung ist zu revidieren

Die EU beschließt das EU-Renaturierungsgesetz, da erkannt wurde, dass mehr als 80 Prozent der geschützten Lebensräume in der EU sich bereits in einem schlechten Zustand befinden. Es sind daher bis 2030 gravierende Renaturierungsmaßnahmen geplant.

Aber was macht die Salzburger Landesregierung? Sie beschließt eine Novelle des Naturschutzgesetzes mit massiven Einschränkungen der Landesumweltanwaltschaft (LUA). Die Umweltanwaltschaften der Bundesländer sind unabhängige Einrichtungen, welche sich um die Lösung von Umweltproblemen kümmern und als kompetente Partner für Politik, Verwaltung, Bürgerinitiativen und Projektwerber zur Verfügung stehen. Allein aus dieser wünschenswerten und wichtigen Vermittlerrolle ergibt sich jedoch ein Spannungsfeld, das nicht immer allen Akteuren gerecht werden kann.

Die LUA hier aber zu entmachten, ist sicherlich der größtmögliche Bärendienst – um im Sprachgebrauch von Frau Svazek zu bleiben –, den man dem Naturschutz erweisen kann. Dann wird in diesem Spannungsfeld nämlich der Bock zum Gärtner. Als Imker schmerzen mich die geplanten Änderungen im Gesetz bezüglich der Mager- und Trockenstandorte besonders. Diese zählen zu den wertvollsten und artenreichsten Grünlandlebensräumen überhaupt. Sollten diese Standorte in Zukunft verschwinden, wäre das eine Katastrophe für alle bestäubenden Insekten, für uns Imker und für die gesamte Landwirtschaft.

Gesunde Bienen brauchen eine abwechslungsreiche Pollenversorgung. In Gebieten, in denen dies nicht mehr der Fall ist, füttern die Imker ihre Bienen bereits mit Pollenersatzstoffen. Wildbienen sind oft sogar ganz auf einzelne Pflanzen angewiesen, um überleben zu können. Es kann nur dringend an die Salzburger Landesregierung appelliert werden, die geplanten Änderungen des Salzburger Naturschutzgesetzes nochmals zu überdenken.

Bernd Meierhofer, Obmann des Imkervereins Aigen, 5023 Salzburg

Update vom 02.10.2024

Im Salzburger Landtag wurde die Gesetzesnovelle heute beschlossen. Die rechtlichen Möglichkeiten der Salzburger Landesumweltanwaltschaft (LUA) werden eingeschränkt. Ein schwarzer Tag für den Naturschutz in Salzburg, für die Mager- und Trockenwiesen, für die Artenvielfalt, für unsere Bienen und für uns Imkerinnen und Imker!

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